Miet-Velos

 

E-Bike Alltag 25km/h und 45km/h

TAGE

1

2

3

4

5

+ Tage

CHF

50.--

85.--

115.--

140.--

165.--

+20.--

E-Bike Hardtail

TAGE

1

2

3

4

5

+ Tage

CHF

60.--

105.--

130.--

145.--

160.--

+20.--

E-Bike Fully

TAGE

1

2

3

4

5

+ Tage

CHF

70.--

125.--

160.--

195.--

230.--

+25.--

Tandem

TAGE

1

2

3

4

5

+ Tage

CHF

35.--

60.--

80.--

95.--

110.--

+15.--

Lastenanhänger

TAGE

1

2

3

4

5

+ Tage

CHF

15.--

25.--

30.--

35.--

40.--

+5.--

Gepäcktaschen

TAGE

pro Tag

pro Woche

CHF

5.--

30.--

 Konditionen

 Alle Preise in CHF inkl. MwSt.

 Gemäss allgemeinen Mietbedingungen

 Versicherung ist Sache des Mieters.

 

Allgemeine Mietbedingungen für E-Bikes und Fullys
1. Vertragsverhältnisse
Die Firma velomichael tritt als Vermieterin auf. Der Vertrag wird zwischen der Vermieterin einerseits und dem Mieter andererseits abgeschlossen.
2. Preise
Es gelten die bei Abschluss des Mietvertrags gültigen Preise gemäss Preisliste der Vermieterin.
3. Mindestalter und Führerausweis
E-Bikes werden grundsätzlich an Personen ab 14 Jahren vermietet. 14- und 15-jährige Personen müssen über einen Führerausweises für Mofas verfügen und in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Ab 16 Jahren ist bei E-Bikes mit Motorenunterstützung bis 25 km/h kein Führerausweis notwendig.
4. Übernahme E-Bike und Zubehör
Der Mieter übernimmt das E-Bike sowie allfälliges Zubehör wie Akku, Schlüssel, Tasche, Velohelm etc. in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin bei Übernahme des Materials mitgeteilt werden.
5. Sachgemässer Gebrauch
Der Mieter ist verpflichtet, E-Bike und Zubehör sachgemäss und sorgfältig zu gebrauchen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder aus unsachgemässem Gebrauch des E-Bikes bzw. des Zubehörs ergeben. Die Nutzung zu Rennzwecken bzw. eine rennmässige Fahrweise sind untersagt. Ebenfalls untersagt ist das Befahren von unbefestigten Wegen (Singletrails), ausser mit E-Mountainbikes.
6. Velohelm
Bei E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h wird das Tragen eines Velohelms unbedingt empfohlen. Bei E-Bikes mit Tretunterstützung über 25 km/h ist das Tragen eines Velohelms obligatorisch.
7. Verlängerung des Mietverhältnisses
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.
8. Rückgabe E-Bike und Zubehör
Der Mieter ist verpflichtet, das E-Bike sowie sämtliches Zubehör der Vermieterin zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
9. Haftung des Mieters
Bei Beschädigung des E-Bikes bzw. des Zubehörs durch unsachgemässen Gebrauch oder durch Unfall haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl für den Wiederbeschaffungswert.
10. Versicherung
Versicherung ist Sache des Mieters. Mit Abschluss des Mietvertrages bestätigt der Mieter, über eine ausreichende Versicherungsdeckung für die Risiken zu verfügen, welche die Fahrt mit dem E-Bike mit sich bringt. Das Befahren sämtlicher Strassen und Wege erfolgt auf eigenes Risiko. Die Vermieterin lehnt jegliche Haftung ab.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Mietort.

Das Mietverhältnis untersteht Schweizerischem Recht.

 

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